Transportschaden Spedition - wer haftet?

Transportschaden Spedition - wer haftet?


“Ein Transportschaden ist passiert - wer haftet dafür?” Immer wieder rufen uns Hersteller & Händler an, die Probleme mit ihrer alten Spedition haben und sich genau diese Frage stellen.

Viele Kunden gehen erstmal davon aus, dass der Spediteur für so ziemlich alles haftet. Dabei vergessen sie häufig, dass sie als gewerbliche Käufer auch Pflichten haben. Das verursacht unnötige Transportkosten. Heute möchten wir einen kleinen Überblick darüber geben, wer im Falle von Transportschäden haftet.


Sie können sich diesen Beitrag auch als Video anschauen:


Was ist eigentlich ein Transportschaden?

Auch wenn die Frage erstmal einfach klingt, gibt es im Speditionsgeschäft viele verschiedene Probleme mit Transporten. Nicht alles gilt als Transportschaden.

Ein Transportschaden bezeichnet die Beschädigung des eigentlichen Transportgutes bzw. der transportierten Waren. Es kann z. B. sein, dass Tiefkühl-Ware auftaut. Oder dass ein Paket durch einen Gabelstapler angefahren wurde. Eine transportierte Maschine könnte umgefallen sein und durch den Fall beschädigt worden sein.

Bei anderen Störungen wie z. B. eine zu späte Zustellung oder eine Lieferung an die falsche Adresse können zwar auch zu einer Haftung des Spediteurs führen, gelten aber nicht als Transportschaden im engeren Sinne. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf Transportschäden.

Was heißt eigentlich Haftung?

Viele Missverständnisse entstehen, weil das Wort Haftung häufig umgangssprachlich gebraucht wird. Bei Geschäften zwischen Unternehmen zählt aber die rechtliche Definition.

Haftung im rechtlichen Sinne heißt, dass der Spediteur Ihnen einen Schaden ersetzen muss, an dem er Schuld ist. Das klingt im ersten Moment trivial. Doch wir stellen immer wieder fest, dass es viele Missverständnisse rund um “die Schuldfrage” gibt.

Wann genau ist der Spediteur denn wirklich Schuld an einem Transportschaden? Schauen wir uns das genauer an.

Wann ist der Spediteur Schuld bei einen Transportschaden?

Die Schuldfrage wird in den sogenannten Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, kurz: ADSp, geklärt. Die ADSp sind quasi “Branchen-AGB”, also ein fester Satz von Regelungen, nach denen fast alle Speditionen arbeiten.

Die ADSp führen die verschiedensten Rechte und Pflichten für den Spediteur und für den Auftraggeber auf. Vereinfacht gesagt ist einer der beiden Vertragspartner dann Schuld, wenn er seine Pflichten verletzt.

Dadurch gibt es grundsätzlich drei mögliche Fälle:

  1. Der Spediteur hat seine Pflichten verletzt, ist Schuld und haftet für den Transportschaden.
  2. Der Auftraggeber hat seine Pflichten verletzt, sodass der Spediteur nicht Schuld ist am Transportschaden und der Spediteur nicht haftet.
  3. Der Transportschaden ist durch höhere Gewalt entstanden, für die keiner der beiden etwas konnte. Das passiert zwar selten, aber z. B. im Falle einer Überflutung kann auch der Spediteur nichts mehr tun und haftet deshalb auch nicht für einen Schaden.

Die häufigsten Ursachen für Transportschäden

Im folgenden beschreiben wir die häufigsten Ursachen für Transportschäden und ob der Spediteur jeweils haftet. Bitte beachten Sie, dass es im Einzelfall immer Unterschiede geben kann und Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt für Transportrecht beauftragen sollten.

  • Transportschäden beim Umschlag
    Beim Umladen des Transportgutes am Lager kann es passieren, dass ein Gabelstapler das Transportgut anfährt und dadurch beschädigt. Wenn die Ware an sich richtig verpackt ist, ist der Spediteur bzw. ein von ihm beauftragtes Lagerunternehmen Schuld, sodass der Spediteur haftet.
  • Transportschäden durch die falsche Temperatur (zu heiß / zu kalt)
    Tiefkühlpflichtige Ware oder Ware, die nicht zu kalt werden darf - in beiden Fällen muss der Spediteur einen bestimmten Temperaturbereich einhalten. Hier kommt es darauf an, dass der Auftraggeber dem Spediteur so eine Temperaturbestimmtung mitteilt. Wenn der Spediteur über die Temperaturempfindlichkeit aufgeklärt wurde, ist er Schuld und haftet, wenn er die Temperatur nicht einhält.
  • Transportschäden durch mangelnde Ladungssicherung
    Das Transportgut muss während des Transports ordentlich gesichert sein. Dazu gehört z. B., dass es nicht umfallen oder verrutschen kann. Vorausgesetzt, das Transportgut war ordentlich verpackt, haftet sonst der Spediteur für einen Transportschaden.
  • Transportschäden durch mangelnde Verpackung
    Die richtige Verpackung gab es schon mehrmals als Voraussetzung für eine Haftung des Spediteurs. Das Problem für den Spediteur ist, dass er sich im Regelfall nicht um eine korrekte Verpackung kümmern kann. Hier ist der Auftraggeber in der Pflicht, das Transportgut sicher zu verpacken. Dementsprechend haftet der Spediteur nicht, wenn die Ware mangelnd verpackt war.

Wenn Sie Ihren nächsten Transport sicher durchführen lassen möchten, sprechen Sie uns gerne an - wir sprechen mit Ihnen über die verschiedenen Möglichkeiten um Ihren Transport sicher durchzuführen.



Geschrieben von:
Sven Meyer

Sven Meyer

Studierter Wirtschaftsinformatiker & ausgebildeter Großhandelskaufmann.

Bildquelle(n):

Blogkommentare werden im Moment nicht dargestellt.